Mischen bei 99 dB
Vortrag von Michael Ebner, dbmess, auf der Tonmeister-Tagung 2008
Beschränkung des Schallpegels
Bei Veranstaltungen ist der höchstzulässige Schallpegel (juristisch) beschränkt durch drei Regelungswerke:
- DIN 15905-5 (Publikumsschutz)
- LärmVibrationsArbeitsschutzverordnung (Schutz der Beschäftigten)
- TA Lärm / Freizeitlärmrichtlinie (Schutz der Anwohner)
Kurzfassung DIN 15905-5
- Richtwert Beurteilungspegel LAeq 99 dB, Mittelung über 30/120 Minuten
- Richtwert für LCpeak 135 dB.
- Ersatzimmissionsortmessung (Messmikrofon an einer anderen Position)
- Informationspflichten, Gehörschutz
Rechtliche Stellung
- konkretisiert die Sorgfaltspflichten des Veranstalters
- interessant bei Schadensersatzklagen
- Urteile siehe www.din15905.de
Umsetzung in der Praxis
Sowohl ein Beurteilungspegel LAeq von 99 dB als auch ein Spitzenpegel LCpeak von 135 dB stellen in der Praxis keine größere Schwierigkeit dar, sofern alle Beteiligten die nötigen Maßnahmen ergreifen.
Werden dabei jedoch größere Fehler gemacht, wird dies fast immer zu erheblichen Unmut beim Publikum führen.
Gleichmäßige Beschallung
- Einsatz von geflogenen Lautsprechersystemen.
- Bevorzugt Line-Array-Systeme oder genau ausgerichtete und eingepegelte Point-Source-Systeme.
- Einsatz von Delay-Systemen.
- Bei großen Veranstaltungen machen häufig die Subs bezüglich dem LCpeak Probleme. Verteilte Bass-Systeme sind zwar schwierig in der Abstimmung, vermeiden aber zu hohe Spitzenpegel.
Sachgerechte Messung
- Kein Messmikrofon am FOH
- Geeignete Darstellung der Pegel für den Tontechniker (keine “Ampel”)
- Messung sollte bereits zum Soundcheck zur Verfügung stehen.
Psychoakustik nutzen
- Leichte Verzerrung des Signals (PA-Systeme mit etwas höherem Klirrfaktor).
- Impulshaltige Signale nicht oder nur wenig komprimieren
- Tiefbass geht durch die A-Bewertung nur wenig in den Beurteilungspegel ein
- Pegelsprung zur Pausenbeschallung.
Veranstaltungsablauf
- Wer mit der Einlassmusik schon zu laut einsteigt, kommt beim Top-Act auch zu laut raus.
- Ein Livemusik-Beitrag etwa 8 bis 10 dB lauter als Moderation und diese rund 6 dB lauter Einlass- oder Pausenmusik
- Reserven für temporäre Vertäubung
- Limiter für Moderatoren
- Moderatoren sollten das Publikum nicht zum Schreien animieren
- Leisere Programmteile dazwischen
Livemusik-Beitrag
- Dynamik nutzen
- Keine schlagartigen Pegelsenkungen
- Stets den Beurteilungspegel (besser: die Dosis) im Blick behalten
- Ansagen zwischen den einzelnen Titel ein paar dB leiser
- Limiter?
- Geeignete Aufteilung der einzelnen Programmteile zur Nutzung der Leq-Mittelung.
Bühnenpegel reduzieren
- Schon beim Soundcheck
- Aufstellung der Instrumentenverstärker
- Nach Möglichkeit In-Ear-Systeme nutzen.
- Laute akustische Instrumente geeignet aufstellen, gegebenenfalls abschirmen
- Temporäre Vertäubung der Musiker minimieren, Rückkopplungen vermeiden.
- Frühzeitige Kommunikation der Problematik an die Musiker.
Eigenes Gehör schützen
- Auf ausreichende (leise) Ruhepausen achten. Gegebenenfalls Gehörschutz vor und nach dem Auftritt nutzen.
- Als Kopfhörer geschlossene Systeme, ggf. aktive Geräuschreduzierung (Sennheiser NoiseGard o.ä.).
- Pegel am FOH überwachen, ggf. Wochendosis berechnen.
Weiterführende Literatur
- DIN 15905-5:2007-11, Beuth-Verlag, Berlin
- www.din15905.de
- Kommentar (Gehörgefährdung des Publikums bei Veranstaltungen - Kommentar zu DIN 15905-5
ISBN 3-410-16722-6)