Vergleich |
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Vergleich der Ausgabe 1989-10 mit der Ausgabe 2007-11
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DIN 15905-5, Ausgabe: 1989-10 (alt) Tontechnik in Theatern und Mehrzweckhallen - Teil 5: Maßnahmen zum Vermeiden einer Gehörgefährdung des Publikums durch hohe Schalldruckpegel bei Lautsprecherwiedergabe |
DIN 15905-5, Ausgabe: 2007-11 (neu) Veranstaltungstechnik - Tontechnik - Teil 5: Maßnahmen zum Vermeiden einer Gehörgefährdung des Publikums durch hohe Schallemissionen elektroakustischer Beschallungstechnik |
Anwendungsbereich |
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Theater, Mehrzweckhallen und Konzertsäle sind explizit genannt.
Die Revisionsentscheidung des BGH beauftragt das OLG Karlsruhe, mittels eines Gutachters zu klären, ob die Norm auch in einem Zelt anzuwenden sei. Das LG Hamburg entscheidet für die Anwendung in einer Discothek. |
Die Norm gilt für elektroakustische Beschallungstechnik in Veranstaltungsstätten ... z. B. in Diskotheken, Filmtheatern, Konzertsälen, Mehrzweck- und Messehallen, Räumen für Shows, Events, Kabaretts und Varietes, Studios für Hörfunk und Fernsehen, Theatern sowie in Verbindung mit Spiel- und Szenenflächen in Freilichtbühnen, Open-Air- Veranstaltungen und bei Festumzügen oder Stadtfesten. |
In beiden Fassungen werden die Lautsprecherdurchsagen in Gefahren- und Katastrophenfällen vom Anwendungsbereich ausgenommen.
Beurteilungspegel und Grenzwert |
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Der Richtwert für den Beurteilungspegel Lr liegt bei 99dB, bezogen auf eine Beurteilungsdauer Tr von 2 Stunden. Durch den Zeitzuschlag entsteht eine Dosisbeschränkung: 1 Stunde - 102 dB |
Der Beurteilungspegel ist der L(A)eq, auf einen Zeitzuschlag wird verzichtet.
Der Richtwert für den Beurteilungspegel liegt bei 99 dB für jede volle halbe Stunde (18:00 bis 18:30, 18:30 bis 19:00...) Der Richtwert gilt auch dann als eingehalten, wenn der über bis zu 2 Stunden gemittelte Beurteilungspegel 99 dB nicht überschreitet. Daneben ist der Spitzenschallpegel L(C)peak auf 135dB zu begrenzen. Die Einhaltung der Richtwerte ist durch eine leistungsbegrenzte oder limitierte Anlage zu gewährleisten oder durch Messung nachzuweisen. |
MessverfahrenDer Beurteilungspegel ist für den maßgeblichen Immissionsort zu bilden, dies ist der Hörerplatz, an dem der höchste Schalldruckpegel erwartet wird. Das Messmikrofon ist außerhalb der Reichweite des Publikums anzubringen, vorzugsweise im Deckenbereich. Um den Unterschied zwischen maßgeblichen Immissionsort und Mikrofonort auszugleichen, sind Korrekturwerte erforderlich, die vor der Veranstaltung zu ermitteln und während der Messung zu berücksichtigen sind. |
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Oktavgemittelte Korrekturwerte mit den Mittenfrequenzen von 63 Hz bis 8 kHz.
Messung mit 2 Messmikrofonen. |
Jeweils einen breitbandigen Korrekturwert für die Frequenzbewertungen A und C.
Messung mit einem Messmikrofon. |
Nach beiden Fassungen reicht ein Schallpegelmesser der Klasse 2. Er ist vor und nach der Messung zu kalibrieren. Ein geeichter Schallpegelmesser wird nicht gefordert. | |
Weitere Maßnahmen |
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Visualisierung des Pegels mittels eines Lichtzeichens für das Bedienpersonal oder das Publikum wird vorgeschlagen. | Beurteilungspegel 85 dB und mehr
Beurteilungspegel 95 dB und mehr
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